Offener Brief Landtag BW wegen ARGE Misshandlungen

Baden-Württemberg heute! Wir machen alles außer menschlich!

HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN?

Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte (Artikel 16.06.2012 unten)

Was wir durch dem Artikel gemacht haben: Schreiben an ALLE Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg – hier stellvertretend Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE – Serienmail ging heute 21/06/2012 raus – Fax läuft an – Webseite mit Formatierungen ist in Arbeit
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Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)

und Bruno Schillinger

Bachstr. 1

OT Holzhausen

D-79232 MARCH

Tel. 07665 – 930 450 (gesperrt, kann NUR noch angerufen werden)

Fax 07665 – 930 451 (Computerfax, bitte nur nach telefonischer Anmeldung)

bruno.schillinger@hotmail.com (kann z.Zt. nur 0*wöchentlich eingesehen werden)

5jahrehartz4.wordpress.com

Umsetzung/Überarbeitung SaFoB – 19.06.2012 (Versanddatum kann durch technische Probleme variieren) 056

Herr  Winfried Kretschmann (GRÜNE)

Bitte sofort weiterleiten und persönlich aushändigen – Offener Brief

Richard-Wagner-Straße 15

70184 Stuttgart

per E-Mail – Winfried.Kretschmann@GRUENE.landtag-bw.de – Winfried.Kretschmann.wk@GRUENE.landtag-bw.de –

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  • HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? – Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte (Artikel Anlage)
  • Fortsetzung? Baden-Württemberg: Wir machen alles, auch Euthanasie!
  • Niemand darf wieder sagen ‚Ich wusste von nichts!‘

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Sehr geehrter Herr Kretschmann,

der Artikel ‚HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? – Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte‚ zeigt uns erneut, wie wertlos Menschenrechte oder Landesverfassung in Baden-Württemberg sind und wie menschenverachtend ihre Behörden vorgehen. Bereits bei Herr Bruno Schillinger wird weggesehen, geschwiegen und man quält einen behinderten Menschen.

Bei diesem neu bekannt gewordenen Opfer stellen sich viele Fragen, u.a.:

– Wieso musste es überhaupt zu einer Verhandlung vor Gericht kommen?

– Wieso wurde SGB I § 14 Beratung, SGB II §65 Grenzen der Mitwirkung (2) (Anlage) ignoriert?

– Wieso wurde hier nicht sofort das Sozialamt (SGB XII) eingeschaltet? Wo blieb die Soforthilfe?

– Wieso blieb die behinderte und schwerkranke Frau so lange der ARGE/Jobcenter ausgeliefert?

– Wieso wird erneut so massiv gegen Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) und die eigene Landesverfassung von Baden-Württemberg ‚Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘ verstoßen? Dürfen sich ihre Behörden tatsächlich straffrei über unsere Grundrechte stellen?

– Haben die informierten Behörden inzwischen Untersuchungen wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung, usw. bis zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit – alles im Amt – eingeleitet, bzw. Anzeige erstattet?

– Wer erstattet die bereits entstandenen Schäden? Wurden die Verursacher bereits in Regress genommen? Gerichtsverhandlung, Anwalt, Arbeitszeit, usw. kostete Steuern und war völlig unnötig. Bereits rudimentäre Menschlichkeit und Nachdenken hätte dies alles verhindert.

Lassen Sie  Herr  Kretschmann, sich hier nun ebenso belügen, wie bei Bruno Schillinger und akzeptieren Sie diese Untaten ebenso?

Was werden Sie  Herr  Kretschmann,  konkret und zeitnah tun, um diese neue Gräueltat aufzuklären? Werden Sie und das Land Baden-Württemberg sich bei dem Behördenopfer entschuldigen und sie entschädigen? Oder geht die Misshandlung nun auf anderen Ebenen weiter? Bleibt das Opfer weiter diesen menschenverachtenden Organisationen ausgeliefert?

Billigen Sie  Herr  Kretschmann,  behinderten oder bedürftigen  Menschen in Baden-Württemberg das Recht auf Leben zu oder gilt wie bereits bei Bruno Schillinger auch hier wieder:

Baden-Württemberg: Wir machen alles, auch Euthanasie!

Wir fordern Sie Herr  Kretschmann auf, treten Sie aktiv ein für Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und die eigene Landesverfassung! Versagen Sie nicht erneut! Stoppen Sie diese Willkür ihrer Schreibtischtäter!

Wie bei Bruno Schillinger wurden Sozialministerin Altpeter SPD, Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE, Landesbehindertenbeauftragter Weymer SPD informiert, doch sie schweigen auch hier.

Wir hoffen, Sie Herr  Kretschmann entscheiden sich für Menschlichkeit und die eigene Landesverfassung Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. und unterstützen nicht durch ihr Schweigen diese menschenverachtende Bürokratie und Euthanasie dieser Schreibtischtäter.

Niemand darf wieder sagen ‚Ich wusste von nichts!‘

Mit freundlichen Grüßen.

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB) und Bruno Schillinger

PS. Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht. Wir SaFoB sind räumlich zu weit entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten. Doch dazu fehlen uns nach dieser Lebensrettung die Mittel.

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Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

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Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

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Zur Information:

Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations)

Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

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Europäische Konvention der Menschenrechte – EU Charta der Menschenrechte

Artikel 2 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

Artikel 3 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

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UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) – unterzeichnet von Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Olaf Scholz und Rolf Köhler.

Artikel 10 Recht auf Leben

Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 25 Gesundheit

f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.

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Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Art. 1 ( (2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er fasst die in seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 23 (1) Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

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Sozialgesetzbuch

SGB I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

SGB II § 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

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Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-arme-bewerbungen-schreiben-900978.php 

HARTZ IV: OHNE ARME

BEWERBUNGEN SCHREIBEN?

Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

16.06.2012

Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

Auch ein daraufhin eingelegter Widerspruch brachte keine Einsicht bei der Behörde, weshalb die Betroffene mit Hilfe eines Anwalts das Sozialgericht Karlsruhe einschaltete. Das Gericht zeigte Erbarmen und urteilte, dass eine einarmige Leistungsbezieherin nach dem SGB II aufgrund einer Verletzung des verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben kann, weshalb das Jobcenter trotz der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung die ALG-II-Leistungen nicht sanktionieren darf. Schließlich habe die Klägerin „einen gewichtigen Grund“, die Auflagen des Jobcenters nicht einzuhalten, wie die Richter mit dem Urteil Aktenzeichen: S 4 AS 2005/11 entschieden.

Im konkreten Fall hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau geklagt, deren linker Unterarm vor einiger Zeit bereits operativ entfernt wurde. In einer Eingliederungsvereinbarung hatte sie sich gegenüber dem Leistungsträger verpflichtet, mindestens zwei Bewerbungen je Monat an potentielle Arbeitgeber zu versenden. Weil der Gesundheitszustand der Klägerin sich verschlechterte, konnte die Frau die Auflagen „mehrfach nicht einhalten“, weshalb das Jobcenter die Ansicht vertrat, nunmehr den gesamten Hartz IV-Regelsatz für drei Monate komplett zu streichen. In dem Bescheid hieß es, die Leistungsbezieherin habe „keine Eigenbemühungen für einen neue Arbeitsstelle nachgewiesen“. Lediglich Lebensmittelgutscheine wurden der schwerkranken Frau seitens des Jobcenters zugebilligt.

Während der Verhandlung vor Gericht berichtete die Betroffene, dass auch ihr verbliebener rechter Arm große Gesundheitsprobleme verursache. Daher habe sie sich einer weiteren Operation am rechten Arm unterziehen müssen. Weil der linke Arm bereits fehlt und der rechte Schmerzen und neurologische Empfindungsstörungen verursacht, konnte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Aussagen wurden durch mehrere Gutachten durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Zudem leide die Klägerin Schäden an der Wirbelsäule, wie ein Orthopäde feststellte.

Nach all dem Vorgetragenen konnten die Sozialrichter nicht anders, als alle Sanktionen als rechtswidrig einzustufen. Da die Hartz-IV-Bezieherin nur noch ein Arm hat und zudem unter schweren Gesundheitsproblemen des anderen Arms leidet, kann sie ohne Hände keine Bewerbungen schreiben. Das Jobcenter wurde dazu verurteilt, alle gekürzten Leistungen zu erstatten. (sb)

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-arme-bewerbungen-schreiben-900978.php

Eine Antwort to “Offener Brief Landtag BW wegen ARGE Misshandlungen”

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