Öffentliche Erklärung von Bruno Schillinger

Öffentliche Erklärung – Einige schnelle Notizen: Begutachtung zur Entmündigung Termin am 17/08/2011 –  weiter unten – direkt hier   

Einige Überlegungen, Kommentare zum Besuch der vom Sozialgericht Freiburg bestellten Gutachterin (gleiche wie damals von ARGE) wegen Entmündigung/Betreuung am 17/08/2011

Wir hatten dort immer wieder nachgefragt und um Prüfung gebeten – der Gerichtspräsident schwieg, es meldete sich der Verwaltungsdirektor – auf dessen zugesagte Hilfe warten wir bis heute (intern ist alles als ‚erledigt‘ verbucht).

1. Wieso will die Gutachterin die Namen und Kontaktdaten von SAFOB und des Anwaltes haben?

Die Behauptung dass Bruno sich diese Personen ausgesponnen haben soll, ist doch mehr wie dürftig – denn einige waren sogar in der ARGE usw. dabei. Oder sollte man nur spionieren um die zu finden die in Deutschland sind und denen man Ärger machen könnte?

2. Wieso soll Bruno gerade jetzt wieder entmündigt werden? Und das im Auftrag des Sozialgerichtes denen wir gerade nachgewiesen haben gegen das Bundesverfassungsgericht verstoßen zu haben als sie 2009 den Antrag auf einstweilige Anordnung für die Fortzahlung von Hartz IV und damit für Essen, Diabetesbehandlung verweigert haben.

Bundesverfassungsgericht: Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen…..Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

Oder nur ein Zufall? Oder gar eine Hilfe?

3. Wieso wird die verweigerte Hilfe durch ARGE/Sozialamt ignoriert? Die ARGE weiß seit Sep. 2009 über die von der ARGE Geschäftsführerin Manser und Landrätin Störr-Ritter (nun auch Sozialgericht) verursachten Augenprobleme Bescheid. Antrag auf Lesegerät wurde offenbar ignoriert – Rückrufe, Beratung wird verweigert!

Wieso dürfen die Behörden eine Notlage verursachen? Sie verstoßen gegen Grundgesetz, Menschenrechte, zeigen Verbrechen nicht an, verweigern Soforthilfe und wenn das Opfer doch noch weiter überlebt schickt man ihm die Entmündigung um die Ruhe zu haben? Wer bräuchte her eigentlich eine Entmündigung?

4. Es ist bekannt und Bruno hat es auch der Gutachterin gesagt, dass er innert 6 Monaten vieles wieder selbst machen könnte. Bedingung: neue Brille – und dazu gehört, 3 Monate für Augenstabilisation plus 3 Monate um das zu bestätigen plus 1 Woche für Brille. Irgendwie ist die Gutachterin aber zusammengezuckt als Bruno sagte ‚dann kann man richtig loslegen‘.

5. Es wurde informiert dass Bruno einen neuen Anwalt hat – Mandat am 16/08/2011 erteilt. Der Anwalt (SoVD) der am 24/02/2011 das Mandat übernahm schwieg sich aus und am 15/08/2011 hat ihm der SoVD Berlin mitgeteilt ‚der darf sie gar nicht vertreten‘. Seitdem herrscht dort wieder Schweigen und es wurde an die Landesorganisation verschoben. Auch über Schreiben Amtsgericht Freiburg ‚Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich kein Beratungsschein gewährt wird,‘

6. Wieso will die Gutachterin die Vorsoge- und Betreuungsvollmachten haben? Bruno hat darauf hingewiesen, dass es diese schon lange gibt.

7. Was kostet so eine unnötige Entmündigung eigentlich den Steuerzahler? Oder will man damit den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versperren und dieses Verbrechen vertuschen?

8. Wieso wurde Bruno nicht umfassend über die Entmündigung informiert? Sie wurde angeboten wie sauer Bier und man wartete offenbar nur darauf dass er sich mündlich einverstanden erklärt. Nun soll der Richter zum Gespräch einladen.

9. Wieso soll man den Personen/Behörden vertrauen die schwere Gesundheitsschäden verursachten und Grundrechte verweigern? Wieso wird nicht zuerst geklärt? Wieso ist Bruno weiter seinen Mördern ausgeliefert?

10. Wieso verweigern ALLE Behörden die direkte Kommunikation mit Bruno und übernehmen die Lügen ihrer Kollegen blindlings? Bruno hat bewiesen, dass ARGE/BA den Bundestag belogen haben http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/1211_122007121112_230_1.htm

Dass das Landratsamt (Landrätin Störr-Ritter CDU) das aufsichtführende Regierungspräsidium (Präsident Würtenberger CDU) belogen hat. Trotzdem wird die normale Prüfung verweigert. Bei Bruno hat bis heute keine Behörde angerufen um diese offensichtlichen Widersprüche zu hinterfragen! Steht der Beamte / Staatsdiener über den Menschen im Land?

Ausnahmsweise zwei fachliche Punkte:

– wieso wurde für den Hautarzt keine Schweigepflichtentbindung benötigt? Sondern nur für Diabetesarzt und Orthopäde. Geht es tatsächlich darum sich über die zu erwartenden Kosten oder die Restlebenserwartung zu informieren?

– wieso wurde am Ende des Gespräches schon das Ergebnis des Gutachtens ‚Befürwortung einer Teilentmündigung für Gericht und Behörden‘ mitgeteilt? Unprofessionell oder stand das Ergebnis bei Auftragsvergabe bereits fest? Dazu auch ‚Sie haben denen Arbeit gemacht und die wollen ihre Ruhe haben‚. Auf jeden Fall wurde die Schweigepflichtentbindung per Fax widerrufen und Befangenheit angezeigt.

Hinweis: Das Gericht sucht sich die Gutachter selbst aus und prüft diese auch selbst.

Allgemeine Frage: Alles begann mit dem dubiosen Tod von Brunos Vater, den Verwicklungen eines CDU Politikers/Beamten der Agentur gegen Arbeit der dann in die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald abgestellt wurde. Dieselbe ARGE die Brunos Arbeitsaufnahme verhindert hat und ihm nicht nur weitere Arbeitsplätze zerstört sondern auch seine Rechte verweigert und ihn in Lebensgefahr brachte. Derselbe Beamte beauftragte auch die illegale Verhaftung, Verschleppung und Aussetzung – bis heute nicht aufgeklärt.

http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810242030.html

Steht Bruno auf der schwarzen Liste der CDU? Soll ein CDU Mitglied geschützt werden, gegen die Wahrheit, Grundgesetz, Menschenrechte? Oder ist er ein Gefangener der Bürokratie die ihm Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention verweigert und muss ohne Urteil und Berufungsmöglichkeit versuchen so lange wie möglich zu überleben? Oder müssen wir wirklich Asyl für ihn suchen wegen Misshandlung durch deutsche Behörden und Politiker?

Hinweis: nur 6 von den 621 Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich zu Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention bekannt.

Auch die angesprochenen Bürokraten, Richter, Politiker, usw. haben sich nicht zu den Grundrechten bekannt.

WICHTIG Wir haben immer wieder ein klärendes Gespräch angeboten, was ignoriert oder wie Feb. 2009 lächerlich gemacht wurde.

Es gibt nur diese Lösung zusammen mit der Offenlegung aller Vorgänge. Die Alternative ist staatlicher Mord, der sichtbar angestrebt wird, um die Bürokratie/Politik zu schützen.

Aber vielleicht scheiterte es auch deshalb weil 2 Bedingungen gestellt wurden – kompetenter Gesprächspartner und Soforthilfe. Das Bruno nicht weiter seinen Mördern ausgeliefert bleibt ist selbstverständlich.

Wir befürchten das wir nun doch internationale Hilfe suchen müssen. Die deutschen Behörden und Politiker haben offensichtlich kein Interesse mehr an den Menschen im Land und haben sie der Vernichtung preisgegeben.

Schlussfrage: Wieso werkeln so viele Beteiligte an einer offensichtlich vorgeschobenen Betreuung, statt die notwendige und mögliche Soforthilfe zu leisten?

ERNEUTE ERKLÄRUNG 26/08/2011:

Bruno Schillinger wünscht keine irgendwie geartete Betreuung/Entmündigung! Er bietet weiter ein Gespräch an um alles öffentlich aufklären!

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Einige schnelle Notizen: Begutachtung zur Entmündigung Termin am 17/08/2011

– ärztliche Unterlagen liegen noch nicht einmal vor (Schweigepflichtentbindung vom 17/08/2011 wurde bereits widerrufen)

– wieso wurden die vorhandenen Betreuungs-Vorsorgevollmachten ignoriert, bzw. wieso sollen diese der Gutachterin vorgelegt werden

– wieso wird der vorhandene Anwalt ignoriert und Bruno angekreidet das der am 24/02/2011 engagierte Anwalt (SOVD) nichts getan hat

– wieso will die Gutachterin unsere Kontaktdaten (Supporter and Friends of Bruno AFOB) haben

– wieso wurde keine Schweigepflichtentbindung für den Hautarzt verlangt – nur Diabetes/Nieren und Orthopäde – schon komisch, denn durch die Hauterkrankung darf Bruno nicht ins Tageslicht und sitzt sozusagen in Dunkelhaft

– wieso wird keine Soforthilfe geleistet?

– der Gutachterin ist bekannt dass die Gesundheitsschäden von ARGE/Sozialamt verursacht wurden und verschlimmert werden – ebenso ist ihr die völlige Mittellosigkeit bekannt – das Bruno sich von Nudeln ernähren muss, was natürlich nicht gut für die Diabetes ist, doch besser wie Fensterkitt, wurde auch negativ gewertet

– ihr ist auch bekannt dass Bruno durch die Misshandlungen der ARGE/Sozialamt z.Zt. selbst nicht lesen kann – Lesegerät war beantragt, Ämter schwiegen – sie weiß auch dass Bruno 3 Monate Zeit mit richtigen Essen, Diabeteseinstellung brauchen würde um die Augen aufzubauen – dann zusätzliche 3 Monate die der Optiker verlangt um die Stabilität zu belegen plus 1 Woche für die Anfertigung einer neuen Brille – dann könnte er wieder selbst loslegen. Wurde das evtl. als Drohung aufgefasst? ARGE/Sozialamt ist dies seit über 1 Jahr bekannt. Doch vorsätzlich wird Bruno jede Beratung verweigert.

– Bruno wird offenbar Prozesshanselei unterstellt – gegen besseres Wissen, denn es ist bekannt was ihm auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe geschrieben wurde: Amtsgericht Freiburg ‚Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich kein Beratungsschein gewährt wird, – Das wurde von der Gutachterin zu ‚fehlende Aussicht auf Erfolg‘  umgedeutet statt die Verweigerung zur Kenntnis zu nehmen.  Dabei wurde natürlich wieder die Hauterkrankung gegen ihn ausgenutzt ‚da müssen Sie vorbeikommen, blablabla‘.

– Wieso bestätigt Sie das Bruno sehr schnell und komplex denken kann (als IT Typ normal), dass er den Behörden Arbeit macht und die nun ihre Ruhe haben möchten. Das ist kein Teil einer Gesprächsführung, denn Gutachten müssen neutral erstellt werden und das ist Parteinahme oder unprofessionell.

Oder wird einfach in Parteiauftrag gehandelt? Landrätin, Regierungspräsident, ehem. BW Soz-Ministerin, ehem. BW Ministerpräsidenten, BA Vorstand, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, auch ein Schlüsselmitarbeiter in der ARGE tragen das CDU Parteibuch vor sich her.  Wie hat uns eine Frau Merkel Angela (Bundeskanzlerin, CDU Vorsitzende schreiben lassen: Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar. (Zitat aus dem CDU Grundsatzprogramm) – doch niemand ihrer Parteifreunde hält sich daran.

Wieso befürwortet die Gutachterin trotzdem die Entmündigung in Behörden- Prozessangelegenheiten? Hat sie bei der Verabschiedung mitgeteilt, weshalb wir die Vollmachten zurückgezogen haben – denn es ist eindeutig dass ärztliche Unterlagen nur zur Untermauerung der vorgefassten Meinung dienen sollen.

Oder ging es darum die Lebenserwartung von Bruno besser abzuschätzen? Der Nierenschaden wurde von ARGE/Sozialamt verursacht, die weiter jede Kommunikation und Hilfe verweigern.

Wir fragen uns wieso sich ein Arzt zu so etwas hergibt? Sind wir wieder zurück in Zeiten vor 1989 und 1945 – damals wurden unliebsame Menschen auch so entsorgt.

Es wäre besser und normal gewesen, dass man diesen Auftrag verweigerte, die Beteiligten wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung, Nichtanzeige von Straftaten – alles im Amt – anzeigte und vor allem für Soforthilfe gesorgt hätte.

Wir haben immer wieder Gespräche angeboten – die ignoriert wurden. Grundbedingungen waren: Soforthilfe und kompetente Gesprächspartner. Bis heute hat ihn noch niemand zurückgerufen – ARGE Sachbearbeiterin Celmeta, ihre Kollegin Vogel ignorieren seine Bitten um Information, Beratung, Soforthilfe – die völlige Mittellosigkeit ist bekannt – auch das Sozialamt schweigt weiter.

Beim ersten/letzten Gespräch Ende Feb. 2009 richtete die Sachbearbeiterin im Auftrag des Geschäftsführers aus ‚mit ihnen ist alles besprochen und geklärt‘ – wann das war, denn Bruno hatte diesen Typen seit 2 Jahren nicht mehr gesehen, konnte die Sachbearbeiterin nur piepsen ‚ich soll das nur ausrichten, ich war nicht dabei‘. Auch die Forderung nach Schriftform wurde bis heute verweigert. Damit wollte die ARGE auch die Forderungen nach Schadensersatz abbügeln.

Für uns ist das alles hochkriminell und es ist sehr beschämend wie viele Beamte ihre Kollegen schützen statt sich für Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Das sind alles Verfassungs- und Demokratiefeinde!

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Öffentliche Erklärung

Grund: Besuch Gerichtsgutachterin im Auftrag Präsident Sozialgericht Freiburg

Ich Bruno Schillinger erkläre hiermit erneut und AUSDRÜCKLICH, dass ich KEINE Betreuung/Entmündigung akzeptierte!.

Dass ich gerne bereit Hilfe anzunehmen, solange diese notwendig ist, z.B. beim einkaufen, Arztfahrten, usw. .

 

Als IT Experte bin ich sehr wohl in der Lage meine Angelegenheiten selbst zu regeln, auch wenn ich durch die Verweigerung von Essen und medizinischer Behandlung z.Zt. organisatorisch etwas eingeschränkt bin.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Behörden, Gerichte die mir Essen, med. Behandlung, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention verweigern, die für befangen erklärt wurden (Aussage ARGE Sachbearbeiterin Celmeta ‚Frau Manser (Anm. Geschäftsführerin) fühlt sich nicht befangen‚), sich weigern die die ganzen Vorgänge öffentlich aufklären zu lassen.

Der Besuch der Gerichtsgutachterin dient erkennbar nur der Einschüchterung. Die Entmündigung/Betreuung zur formaljuristischen Vertuschung aller Vorgänge in Bürokratie und Politik.

Persönlich finde ich es erschütternd, dass ich bei denselben Personen um Essen, Medikamente, Beratung betteln muss die meine Arbeitslosigkeit, Gesundheitsschäden verursachten, mich in Lebensgefahr brachten und mir SGB (Beratung § 14), Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention verweigern. Und das dieselben Personen statt notwendige und mögliche Soforthilfe zu leisten, zu der sie auch verpflichtet sind, ein Entmündigungsverfahren auf den Dienstweg bringen. Es reichte nicht einmal zu einem Anruf.

Ich weise hiermit auf meine Allergien hin – dass ich die Verabreichung von Medikamenten/medizinische Zwangsbehandlung ablehne – das entspreche Vollmachten (Vorsorge/Betreuung) für mehrere Personen existieren, ebenso wie ein psychiatrisches Testament.

Jede Maßnahme gegen mich, ohne die gleichzeitige öffentliche Aufklärung aller Vorgänge gegen mich, wird mit ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ (Vergleichstabelle unten) gleichgesetzt.

Ich erteile Herr Andreas Klamm-Saboat (Journalist) hiermit vorsorglich Vollmacht sich Informationen bei Behörden, usw. über mich einzuholen und geben zu lassen. Dazu gehört auch die Weitergabe dieser Informationen an Dritte. Falls ich von der Außenwelt abgeschnitten werde, usw. Ebenso diese Informationen zu verbreiten. Herr Klamm-Sabaot besitzt auch eine digitale Vollmacht.

March, August 16. 2011                                        Bruno Schillinger

Ziel der Entmündigung/Betreuung: ? offenbar der zweite Versuch dieser Art um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verweigerung von Essen, med. Behandlung, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention, auf diesem scheinlegalen Wege ad acta zu legen, statt öffentlich aufzuklären und Grundrechte zu gewähren und zu schützen.

Mein Name ist Bruno Schillinger, ich wurde zum 1. Mai 2005 arbeitslos, hatte zum 1. Aug, 2005 (3 Monate) einen neuen Arbeitsplatz (IT Bereich, Vollzeit, unbefristet) der durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald verhindert wurde.

Auszug aus Fallmanagerbericht

Eine Vermittlung nach xxx konnte wegen fehlender Umzugskostenerklärung der Arge nicht erfolgen.

Klarstellung: Die ARGE gab überhaupt KEINE Informationen zum notwendigen Umzug. Später habe ich erfahren dass zumindest ein Darlehen möglich war. Auch die Verschiebung des Arbeitsbeginns auf den 1. Sep. 2005 half nicht weiter.

Damit begann das ganze Drama, das sich in weiteren Stellensabotagen fortsetzte. Und im Feb. 2009 darin eskalierte dass der ARGE Geschäftsführer via Sachbearbeiterin ausrichten ließ ‚mit Ihnen ist alles besprochen und geklärt‘- Die Frage wann das war, denn die letzten 2 Jahre habe ich den Geschäftsführer nicht mehr gesprochen wurde nicht beantwortet. Weil ich weiter auf Aufklärung und vor allem Arbeit bestand, begann die Misshandlung. Die Fortzahlung wurde mit sehr fadenscheinigen Gründen verweigert. Kein Hartz IV bedeutet auch kein Essen, keine Krankenversicherung, keine Diabetesbehandlung. Aus dieser Lebensgefahr wurde ich gerettet, bekam davon aber einen irreparablen Nierenschaden (2. Stadium GFR 71) und einen Augenschaden. Die ARGE weiß seit Sep, 2009 das ich selbst  nichts lesen kann, Lesegerät wurde beantragt, keine Antwort – Krankenkasse verwies an ARGE als erstbeantragte Behörde.

Auszug:

Alle beteiligten und informierten Personen wissen, dass Herr Schillinger:

  • Ø die Diabeteskontrolle und Nahrung verweigert wird
  • Ø durch seine Hauterkrankung nicht ins Tageslicht darf
  • Ø mit Lichtschutz maximal 30 Minuten ins Tageslicht darf
  • Ø er ohne Lichtschutz oder zu langen Aufenthalt schwere Hautverbrennungen erleidet
  • Ø dieser Lichtschutz von ARGE/Sozialamt verweigert wird – es wird nicht einmal die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes ‚Feststellung des persönlichen Bedarfs‘ erfüllt – das Sozialgericht deckt dies offenbar durch die Vermischung von zwei Behandlungsformen und Verweigerung von Lichtschutz. Wir weisen darauf hin, dass die Heimbestrahlung nur im Feldversuch stattfindet und nicht mit der Salbe Protopic verwendet werden darf.
  • Ø am besten telefonisch/persönlich kontaktiert werden kann/muss
  • Ø z.Zt. nicht selbst lesen kann, weil er durch die Misshandlungen der ARGE einen Augenschaden davongetragen hat – die ARGE weiß dies seit Sep. 2009, hat bis heute keine Hilfe geleistet – wie immer
  • Ø die ARGE informierte dass er mit medizinischer Behandlung innert 6 Monaten eine neue Brille angepasst bekommen könnte
  • Ø ein Lesegerät beantragt hat, bis heute ohne Antwort der ARGE
  • Ø völlig mittellos ist
  • Ø keine Zusatzmedikamente/Lichtschutz/Diabetesteststreifen, Stechhilfen leisten kann
  • Ø keine med. Behandlung durchführen kann, weil ihm die Fahrten zum Arzt verweigert werden
  • Ø in Dunkelhaft leben muss, weil ihm der Lichtschutz verweigert wird
  • Ø die Bestrahlungsbehandlung auf Zwang der ARGE abbrechen musste (Abmeldung von Krankenversicherung)
  • Ø einen Nierenschaden erlitten hat – GFR 71 = bereits im 2 Stadium von 5 (Dialyse, Transplantation, Tod) – weil ihm die ARGE Geschäftsführerin Essen, Diabetesbehandlung verweigerte (Gespräch wurde mit ihrer Erlaubnis aufgezeichnet) und das Sozialgericht dies absegnete
  • Ø Not leidet und Hilfe benötigt
  • Ø viele Anträge, Widersprüche, Anzeigen zur Befangenheit, usw. zur Niederschrift gestellt hat und diese ignoriert, also unterschlagen wurden
  • Ø von uns nur elektronische Hilfe bekommen kann, weil wir (SAFOB) in England sitzen
  • Ø immer wieder klärende Gespräche angeboten hat, die einseitig ignoriert wurden.
  • Ø die ARGE/BA überführt hat, den Bundestag belogen zu haben
  • Ø das Landratsamt/Sozialamt überführt hat die Aufsichtsbehörde Regierungspräsidium belogen zu haben
  • Ø trotz dieser erkennbaren behördlichen Unglaubwürdigkeit niemals zum Informationsabgleich kontaktiert wurde.
  • Ø als Experte für Spracherkennung zum 1. Aug. 2005 einen Arbeitsplatz hatte, seine Arbeitslosigkeit also nur VIER Monate, vom 1. Mai 2005 bis 1. Aug. 2005 gedauert hätte. Hätte die ARGE nicht die Informationen zum geplanten und notwendigen Umzug verweigert – was sie auch im eigenen Fallmanagerbericht bestätigt hat.
  • Ø sich auf Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention berufen hat
  • Ø bei den ersten Misshandlungen (2009) durch die ARGE zur Beschaffung der Unterlagen bereits Bankvollmacht angeboten hat, die ebenso ignoriert wurde wie SGB § 65 und das diese angeblich so wichtigen Unterlagen in den Jahren zuvor und danach nicht mehr benötigt wurde. Das war eindeutige Misshandlung, abgesegnet vom Sozialgericht Freiburg.

Dem Sozialgericht wurde vor kurzem dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht zugestellt:

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen…..Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

Danach hätte das Sozialgericht bei der Verweigerung der Fortzahlung 2009 sofort Hilfe leisten müssen, statt die Machenschaften der ARGE zu legalisieren.

Dazu verweisen wir auch auf SGB § 65 Grenzen der Mitwirkung und SGB § 14 Beratungspflicht. Leider gab es diese Informationen nicht von den Verantwortlichen in Gericht und Behörden, sondern erst später über Dritte. Präsident Stephan hat bis heute nicht bei Bruno Schillinger angerufen oder Hilfe geleistet. Auch die geforderte Information (Informationsfreiheitsgesetz) wurde nicht telefonisch beantwortet.

Weil die Antragsteller der Entmündigungen, ARGE (2009) und nun Sozialgericht selbst die Notlage und die Gesundheitsschäden verursachten/vergrößerten ist diese Vorgehensweise sehr verdächtig. Wir reden hier nicht mehr von Befangenheit, wir reden von einer kriminellen Handlung zur Vertuschung eigenen Versagens und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch ist Herr Schillinger weiter gerne bereit alles in einem klärenden Gespräch mit einem kompetenten, informierten Gesprächspartner aufzuarbeiten. Er wird sich aber nicht mehr mit seinen Mördern an einen Tisch setzen! Die hatte er sich im Sept. 2010 angetan, Schmerzen erlitten, mit dem üblichen Ergebnis: Hilfeverweigerung, Desinteresse an einer vollständigen Aufklärung besteht. Zweite Bedingung ist Soforthilfe – die Verschleppung mit Ziel ‚Endlösung‘ muss ein Ende haben!

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht und wir sind zu weit weg.

Wir fordern die beteiligten und/oder informierten Personen zur Selbstanzeige auf und fordern weiterhin eine öffentliche Untersuchung..

Ebenso fordern wir von allen beteiligten und/oder informierten Personen ein Bekenntnis zu Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention. Dieses Bekenntnis wurde bisher verweigert – auch von den Abgeordneten des Bundestages http//brunosliste.wordpress.com – und wir befürchten dass damit aktiv gegen die Grundrechte und Demokratie vorgegangen wird. Wir weisen auf den Wikipediaauszug zu ‚Schreibtischtäter‘ hin.

March, August 16. 2011

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB) und Bruno Schillinger

Der folgendeText steht in jedem Brief an Behörden/Politiker – NIEMAND DARF ‚SAGEN ICH WUSSTE VON NICHTS!‘

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)

Wir SaFoB sind räumlich zu weit entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten. Doch dazu fehlen uns nach dieser Lebensrettung die Mittel.

PS. Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht. Bitte lieber einmal zu viel fragen, danke. Wir wissen, dass alles komplex erscheint, doch man kann es aufteilen:

– sofortige Hilfe, Nachzahlung, Behandlung

– öffentliche Aufklärung aller Vorgänge

ACHTUNG – hinterfragen Sie bitte ALLE Informationen der ARGE, Sozialamt, usw. – die Vorgabe ‚vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte‘ wurde nicht eingehalten. Die ARGE wurde überführt den Bundestag belogen zu haben, das Sozialamt behauptete gegenüber dem Regierungspräsidium, dass von Herr Schillinger gar kein Antrag vorliegen soll. Frau Manzer wirft ihm fehlende Mitwirkung vor, verschweigt aber die mehrfache Stellensabotagen der eigenen ARGE.

Wir benötigen weiter dringend Lebensmittel, Medikamente, sofort eine Krankenversicherung HILFE zur medizinischen Versorgung des Diabetikers (Eintrittsgebühr / Rezeptkosten, hier sind bereits 4 Rezepte mit wichtigen Medikamenten die nicht eingelöst werden können) und vor allem auch Geld für die Miete, Strom und Telefon.

Durch die provozierten Gesundheitsschäden nach Abmeldung von der Krankenversicherung und Verweigerung der Diabetesmedikamente kann Bruno Schillinger seine Brille nicht mehr verwenden. Lesegerät wurde beantragt, dürfte aber nie kommen. Deshalb bitte anrufen und dann Computerfax schicken (wegen Vergrößerungsmöglichkeit)

Zum Schluss der Hinweis auf das Postproblem. Nachdem hier bereits öfters Post verschwunden ist, dadurch sogar ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde und auch Post zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft verschwunden ist, bitten wir um zusätzliche Zusendung per Fax und E-Mail. Bei Terminsachen auch um Anruf. Sollte ein Termin ungenutzt verstreichen bitten wir um Rückruf. Hier scheint z.B. die Arge behauptet zu haben, dass der Fortzahlungsantrag nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Lebensretter (vorm. Helferkreis): Nochmals für Alle – wir versorgen Bruno so gut wir können noch mit Essen und das ist viel zu wenig. Wenn wir können schauen wir auch in sein Computerfax und E-Mailfach und wir versuchen Hilfe und Öffentlichkeit zu finden.

* GFR 71 = Nierenschädigung im 2 Schädigungsstadium, nachzulesen, z. B. Quelle

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie http://www.dgfn.eu/index.php?id=68&L=0)


Vergleichstabelle ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(nach Rom Statut 2007)

Bereits die Erfüllung EINES Punktes ist

ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Maßnahmen durch Bürokratie/Politik

gegen

Bruno Schillinger

(a) vorsätzliche Tötung Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung, Soforthilfe – Ergebnis Nierenschaden bereits im 2. Stadium (GFR 71) = Dialyse, Transplantation = TodesurteilVerweigerung von Medikamenten
(b) Ausrottung Siehe oben – allgemein mit Hartz IV
(c) Versklavung Zwang zu 1EURO-Job trotz bekannter Hauterkrankung (Tageslicht = Hautverbrennungen) und in staubiger Umgebung (Möbel) bei bekannten Lungenproblemen
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung Versuchter Zwangsumzug ohne Übernahmeerklärung der tatsächlichen Kosten, bzw. Information dazu
(e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts – Dunkelhaft durch Verweigerung von Tageslichtschutz (erlaubt aber nur maximal 30 Minuten Tageslicht,- Isolationshaft – durch Abschaltung von Telefon, Strom– Illegale Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung des Diabetikers durch Polizei im Auftrag eines ARGE Beamten/CDU Politikers – bis heute nicht aufgeklärt
(f) Folter Verweigerung von Essen, Medikamenten = Misshandlung des Behinderten; Zwang Hautverbrennungen/Hautkrebs oder Hunger; keine Wärme im Winter
(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe Bei anderen ARGEn gab es Stellenvorschläge im Rotlichtbereich mit Sanktionsandrohung
(h) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Jurisdiktion dieses Gerichtes unterliegen. (Anmerkung: Neben den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Völkermord, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg strafbar) 1. als Behinderter2. als Mitglied der Gruppe der Bedürftigen3.. alle Bedürftigen, von Hartz IV bis Grundsicherung4. alle Nicht-Angehörige der Herrenrasse (Politik/Bürokratie) sind der Verfolgung ausgesetzt
(i) Apartheid Hartz IV/Grundsicherung ist rassistisch – eine ganze Bevölkerungsgruppe wird ausgegrenzt und von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen
(j) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen – Versuchte Entmündigung, Zwangsbetreuung im Auftrag der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, sofort als Bruno weiterhin auf Aufklärung der Machenschaften gegen ihn bestand- Illegale Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung des Diabetikers durch Polizei im Auftrag eines ARGE Beamten/CDU Politikers – bis heute nicht aufgeklärt
(k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen. Von ARGE Geschäftsführerin verursachter Nierenschaden – schwere Hautverbrennungen/Hautkrebs wg. Verweigerung von Lichtschutz zwang zu Dunkelhaft (leben in einem abgedunkelten Raum) – Verweigerung von Nahrung, Diabetesbehandlung, Augenschäden – Verweigerung medizinischer Behandlungen

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

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Ausgangspunkt Schreibtischtäter

Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D‘ Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen. Bereits 1933 waren mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums alle jüdischen Beamten, die nicht als Frontkämpfer galten, sowie politisch missliebige Beamte ihres Amtes enthoben worden. http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtentum#Zeit_des_Nationalsozialismus

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Schreibtischtäter Definition Wikipedia:

Ein Schreibtischtäter ist jemand, der staatliche Machtstrukturen ausnutzt, um eine Straftat durch eine andere Person begehen zu lassen. Es handelt sich nicht nur um einen juristischen Begriff, sondern auch um ein Konzept der Politischen Theorie.

Der Ausdruck wird vor allem im Zusammenhang mit den am Schreibtisch geplanten Massenmorden in den Vernichtungslagern des Nationalsozialismus verwendet. Als Beispiele für Schreibtischtäter werden häufig Adolf Eichmann und Heinrich Müller, in Frankreich Maurice Papon genannt. Auch die Verantwortlichen für die Schießbefehle in der DDR gehören zu dieser Tätergruppe.

Wenn der Schreibtischtäter eine Befehlshierarchie ausnutzt, liegt nach deutschem Recht eine mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) vor. Der Schreibtischtäter besitzt als Hintermann die Tatherrschaft, auch wenn er selbst nicht Hand anlegt. Er ist also kein Anstifter, sondern er ist selbst Täter. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom „Täter hinter dem Täter“.

Wilhelmstraßen-Prozess

Der promovierte Jurist und Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Wilhelm Stuckart, der auch mit Hans Globke den Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen verfasst hatte, wurde in einem der Nachfolgeprozesse zum Nürnberger Prozess verurteilt:

„Wenn die Kommandanten der Todeslager … bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schreibtischtäter

Einige Gesetzestexte zur Ergänzung

Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations)

Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

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Europäische Konvention der Menschenrechte – EU Charta der Menschenrechte

Artikel 2 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

Artikel 3 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) – unterzeichnet von Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Olaf Scholz und Rolf Köhler.

Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 25 Gesundheit

f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.

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Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Sozialgesetzbuch II § 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Hier erfüllt Bruno Schillinger durch seine Hauterkrankung eindeutig Punkt 2 – vom fehlenden Geld für die Besorgungen, Fahrtkosten, usw. ganz zu schweigen. Frau Celmeta hat am 04/03/2011 gesehen, wie das verbrannte Gesicht von Bruno Schillinger ausgesehen hat. Punkt 3 ebenso, siehe April 2009

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Strafgesetzbuch §§ 223 – 231 – Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c Strafgesetzbuch) § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch § 138 – Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1.         einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

2.         eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

3.         eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

4.         einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,

5.         eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),

6.         einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

7.         eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

8.         einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.         von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder

2.         von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,

zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch § 25 Täterschaft.

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

§ 26 Anstiftung.

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

§ 27 Beihilfe.

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

§ 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten.

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

§ 13 Begehen durch Unterlassen.

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 14 Handeln für einen anderen.

(1) Handelt jemand

1.  als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,

2.  als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder

3.  als gesetzlicher Vertreter eines anderen,

so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.

(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten

1.  beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder

2.  ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen,

und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.

Strafgesetzbuch § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet

Eine Antwort to “Öffentliche Erklärung von Bruno Schillinger”

  1. Entmündigung, die Zweite « 5jahrehartz4 Blog Says:

    […] bereits zu Beginn der Untersuchung fest? Wo bleiubt die erkennbar notwendige Soforthilfe?  [weiter] Teilen Sie dies […]

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