Verfassungsfeindlichkeit I

Baden-Württemberg:

Sind GRÜNE und SPD verfassungsfeindlich?

Wieso verweigern Sozialministerin Altpeter (SPD) und Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention UND die eigene Landesverfassung?

Art. 2 (1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.

Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Doch beide Politiker akzeptieren und unterstützen damit aktiv, dass Landesbeamte diese Verfassungsrechte verweigern, wie auch Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention? Wieso setzen beide Politiker die Machenschaften ihrer CDU Vorgänger fort, statt öffentlich aufzuklären? Zwangsarbeitslosigkeit, Verweigerung von Essen Zusatzmedikamenten und Diabetesbehandlung, bis zur  Lebensgefährdung mit irreparablen Nierenschäden, Beratung wie sie das SGB § 14 vorschreibt findet durchgängig nicht statt,  illegale Verhaftung Verschleppung Aussetzung im Auftrag eines CDU Politikers wird auch hier unter den Teppich gekehrt. Entmündigung scheint unter der neuen Regierung weiter das Mittel der Wahl zu sein ‚Sie machen denen Arbeit, die möchten ihre Ruhe haben‘ (Gerichtsgutachterin). Wo bleiben Wahrheit und Aufklärung? Wo bleiben Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention?

Wo bleibt die eigene Landesverfassung von Baden-Württemberg?

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Sind Sozialministerin Altpeter und Ministerpräsident Kretschmann am Ende gar Verfassungsfeinde?

‚Verfassungsfeindlichkeit ist die Ansicht einer Person oder einer Gruppe von Personen, wie Parteien oder Vereinen, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen, sie abzulehnen oder ihr andere Prinzipien entgegenzuhalten…..‘  http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit

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Die Fraktion der Grünen im Landtag Baden-Württemberg wurde ebenso informiert und um Schutz der Verfassung gebeten. Kein Anruf!
Wurden Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention für Bedürftige abgeschafft?
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Dazu passt, das die Behindertenbeauftragte der BW-Grünen ausrichten ließ ‚dafür fühlen wir uns nicht zuständig‚ als man sie auf die Verweigerung der UN Behindertenrechtskonvention aufmerksam machte und um dringende Hilfe bat. Darüber wurde Ministerpräsident Kretschmann und die anderen Grünen Abgeordneten informiert – keine Hilfe, kein Anruf.
Das Bild wird abgerundet durch den Regierungspräsident der sich vom Landratsamt belügen ließ und seit Monaten die Ausrede bringt ‚ich warte auf die zugesagte Stellungnahme‚ – gleichzeitig jede Hilfe, Untersuchung verweigert. Doch Parteifreundinnen stehen unter offenbar seinem besonderem Schutz und weit über den Bürgern, oder?
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Wir fordern von Sozialministerin Altpeter und Ministerpräsident Kretschmann sich für Landesverfassung und Grundrechte einzusetzen – alles öffentlich zu untersuchen – diesen Sumpf auszutrocknen
oder zurückzutreten, mit sofortiger Wirkung.
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Wer Bürgern die Grundrechte verweigert und aberkennt, darf sich nicht weiter von den Bürgern aushalten lassen!
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Link zu Ministerpräsident Kretschmann [hier] [Auszug Abgeordnetenhandbuch]

Link zu Soziaministerin Altpeter [hier] [Auszug Abgeordnetenhandbuch]

Hinweis auf laufende Aktion ‚Werden sich die BW Abgeordneten zu den Grundrechten, vor allem der eigenen Landesverfassung bekennen und diese auch allen Menschen zubilligen?‘ [Link hier]

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Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)

und Bruno Schillinger

Bachstr. 1

OT Holzhausen

D-79232 MARCH

Tel. 07665 – 930 450 (gesperrt, kann NUR noch angerufen werden)

Fax 07665 – 930 451 (Computerfax, bitte nur nach telefonischer Anmeldung)

bruno.schillinger@hotmail.com (kann z.Zt. nur 0*wöchentlich eingesehen werden)

5jahrehartz4.wordpress.com

Umsetzung/Überarbeitung SaFoB – 29.09.2011

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger & Bruno Schillinger – Bachstr. 1 – 79232 March

Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg

z.Hd. Ministerin Katrin Altpeter (SPD)

Per Fax  0711-123-3999 (VZ 3992) – 0711-123-3986 (Abtlg.I Bürgerbeauftragter Schäfer) und Fraktion – Seiten 15

Ministerpräsident Baden-Württemberg

z.Hd. Winfried Kretschmann  (B90/Grüne)

Fax: 0711-2063-660 0711-2063–299 – 07571 63576 und Fraktion – Seiten : 15

EILIG – Sofort weiterleiten und persönlich aushändigen – Offener Brief

Behörden verweigern Rechte aus Landesverfassung Baden-Württemberg – sehen Sozialministerin, Ministerpräsident dabei weiter zu?

Sehr geehrte Sozialministerin Altpeter,

Sehr geehrter Ministerpräsident Kretschmann,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem bis heute niemand bei Herr Schillinger angerufen hat, um Hilfe zu leisten oder wenigstens die internen Behördeninformationen zu hinterfragen. Das Regierungspräsidium Freiburg wartet seit Monaten auf die Stellungnahme des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, sich also vorführen lässt, oder so die Verschleppung unterstützt. Die Mitarbeiterin des Sozialamtes (Gemeinde March) schaltet nicht das Kreissozialamt ein – die Mitarbeiterin dort ignoriert die Anzeige der völligen Mittellosigkeit, leistet keine Hilfe und verweigert sogar die geforderte Einschaltung der Vorgesetzten Sozialdezernentin Münzer, zeigt dass sehr vieles eindeutig im Argen ist.

Das Beamte und Politiker das Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention verweigern, ist in einer Demokratie völlig unerklärbar.

Dass Sie Frau Altpeter, Herr Kretschmann zulassen, dass durch ihre Behörden einem behinderten Menschen die Rechte aus der Landesverfassung unseres Landes Baden-Württemberg verweigert werden ist nicht länger hinzunehmen. Auch wenn Sie dies von ihren Vorgängern Mappus, Oettinger und Stolz übernommen haben. Hier einige Auszüge aus der Landesverfassung:

Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen…Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht….Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden…Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat…Das Land ist ein Glied der Bundesrepublik Deutschland.

Wir erwarten von Ihnen Frau Altpeter, Herr Kretschmann, die sofortige Hilfe und Beratung von Bruno Schillinger, die Aufklärung aller Vorgänge und ihr Bekenntnis zu Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention und zur Landesverfassung Baden-Württemberg.

Sollten Sie weiter Menschen ihre Rechte aus unserer Landesverfassung verweigern oder dies weiter zulassen, dann arbeiten Sie Frau Altpeter, Herr Kretschmann eindeutig gegen die Menschen in Baden-Württemberg, die Sie als Ministerin, bzw. Ministerpräsident vertreten.

Uns bleibt dann nur übrig, Sie aufzufordern ihre Ämter sofort aufzugeben und nicht weiter Leistungen des Landes anzunehmen, dessen Landesverfassung sie so ignorieren.

Wir erwarten ihre sofortige telefonische Kontaktaufnahme bei Herr Schillinger mit konkreten Hilfsangeboten. Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht. Dies begründet aber keine Entmündigung, da ihre Behörden selbst jede entsprechende  Beratung verweigern. Und besonders keine Entmündigung wie bereits versucht zur Entlastung ihrer Behörden und wie wir meinen zur Vertuschung. Wie sagte die Gutachterin selbst: ‚Sie machen denen Arbeit und die wollen ihre Ruhe haben‘. Damit bestätigt sie unseres Erachtens die geplante Straftat durch ihre Behörden.

Wir verweisen ausdrücklich auf die Vergleichstabelle ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Verbrechen gegen Bruno Schillinger‘ in der Anlage (deutsch und auch englisch).

Sie Ministerin Altpeter, Sie Herr Kretschmann haben nicht nur Gesundheit und Leben eines Menschen in ihrer Hand, sondern entscheiden jetzt über ihre eigene Glaubwürdigkeit.

Eine persönliche Frage an Sie beide. Billigen Sie tatsächlich diese Methoden, ist das ihr Niveau auf dem Sie mit Menschen umgehen, umgehen lassen?

Mit freundlichen Grüßen.

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB) und Bruno Schillinger

Wir SaFoB sind räumlich zu weit entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten. Doch dazu fehlen uns nach dieser Lebensrettung die Mittel.

PS. Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht. Bitte lieber einmal zu viel fragen, danke. Wir wissen, dass alles komplex erscheint, doch man kann es aufteilen:

– sofortige Hilfe, Nachzahlung, Behandlung

– öffentliche Aufklärung aller Vorgänge

ACHTUNG – hinterfragen Sie bitte ALLE Informationen der ARGE, Sozialamt, usw. – die Vorgabe ‚vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte‘ wurde nicht eingehalten. Die ARGE wurde überführt den Bundestag belogen zu haben, das Sozialamt behauptete gegenüber dem Regierungspräsidium, dass von Herr Schillinger gar kein Antrag vorliegen soll. Frau Manzer wirft ihm fehlende Mitwirkung vor, verschweigt aber die mehrfache Stellensabotagen der eigenen ARGE.

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Wir benötigen weiter dringend Lebensmittel, Medikamente, sofort eine Krankenversicherung HILFE zur medizinischen Versorgung des Diabetikers (Eintrittsgebühr / Rezeptkosten, hier sind bereits 4 Rezepte mit wichtigen Medikamenten die nicht eingelöst werden können) und vor allem auch Geld für die Miete, Strom und Telefon.

Durch die provozierten Gesundheitsschäden nach Abmeldung von der Krankenversicherung und Verweigerung der Diabetesmedikamente kann Bruno Schillinger seine Brille nicht mehr verwenden. Lesegerät wurde beantragt, dürfte aber nie kommen. Deshalb bitte anrufen und dann Computerfax schicken (wegen Vergrößerungsmöglichkeit)

Zum Schluss der Hinweis auf das Postproblem. Nachdem hier bereits öfters Post verschwunden ist, dadurch sogar ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde und auch Post zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft verschwunden ist, bitten wir um zusätzliche Zusendung per Fax und E-Mail. Bei Terminsachen auch um Anruf. Sollte ein Termin ungenutzt verstreichen bitten wir um Rückruf. Hier scheint z.B. die Arge behauptet zu haben, dass der Fortzahlungsantrag nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Lebensretter (vorm. Helferkreis): Nochmals für Alle – wir versorgen Bruno so gut wir können noch mit Essen und das ist viel zu wenig. Wenn wir können schauen wir auch in sein Computerfax und E-Mailfach und wir versuchen Hilfe und Öffentlichkeit zu finden.

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* GFR 71 = Nierenschädigung im 2 Schädigungsstadium, nachzulesen, z. B. Quelle

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie http://www.dgfn.eu/index.php?id=68&L=0)

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Vergleichstabelle ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(nach Rom Statut 2007)

Bereits die Erfüllung EINES Punktes ist

ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Maßnahmen durch Bürokratie/Politik

gegen

Bruno Schillinger

(a) vorsätzliche Tötung
  • Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung, Soforthilfe – Ergebnis Nierenschaden bereits im 2. Stadium (GFR 71) = Dialyse, Transplantation = Todesurteil
  • Verweigerung von Medikamenten
  • Verhinderung/Verweigerung von medizinischer Behandlung
(b) Ausrottung Siehe oben – allgemein mit Hartz IV
(c) Versklavung Zwang zu 1EURO-Job trotz bekannter Hauterkrankung (Tageslicht = Hautverbrennungen) und in staubiger Umgebung (Möbel) bei bekannten Lungenproblemen
(d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung Versuchter Zwangsumzug ohne Übernahmeerklärung der tatsächlichen Kosten, bzw. Information dazu
(e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts
  • Dunkelhaft durch Verweigerung von Tageslichtschutz (erlaubt aber nur maximal 30 Minuten Tageslicht,
  • Isolationshaft – durch Abschaltung von Telefon, Strom
  • Illegale Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung des Diabetikers durch Polizei im Auftrag eines ARGE Beamten/CDU Politikers – bis heute nicht aufgeklärt
(f) Folter
  • Verweigerung von Essen, Medikamenten, Diabetesteststreifen,….
  • Zwang zu Hautverbrennungen/Hautkrebs oder Hunger/Not leiden
  • keine Wärme im Winter
  • Misshandlung und Diskriminierung des Behinderten
(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe Bei anderen ARGEn gab es Stellenvorschläge im Rotlichtbereich mit Sanktionsandrohung
(h) Verfolgung einer Gruppe oder Einheit aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtlichen oder anderen Gründen, die allgemein als unzulässig anerkannt sind im internationalen Recht in Verbindung mit diesem Paragraph und den anderen Verbrechen, die der Jurisdiktion dieses Gerichtes unterliegen. (Anmerkung: Neben den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Völkermord, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg strafbar) 1. als Behinderter2. als Mitglied der Gruppe der Bedürftigen3.. alle Bedürftigen, von Hartz IV bis Grundsicherung4. alle Nicht-Angehörige der Herrenrasse (Politik/Bürokratie) sind der Verfolgung ausgesetzt5. e.g. Verweigerung von Hilfe für Schwangere durch ARGEn/Jobcenter6. bereits Tote, z.B. Hungertoter in Speyer oder in Selbstmord getrieben
(i) Apartheid Hartz IV/Grundsicherung ist rassistisch – eine ganze Bevölkerungsgruppe wird ausgegrenzt und von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen
(j) Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen
  • 17/08/2011 Erneuter Versuch der Entmündigung ‚damit das Sozialgericht seine Ruhe hat‘ (ungefähres Zitat Gutachterin) statt endlich Soforthilfe (Essen, med. Versorgung) zu leisten
  • Versuchte Entmündigung, Zwangsbetreuung im Auftrag der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, sofort als Bruno weiterhin auf Aufklärung der Machenschaften gegen ihn bestand
  • – Illegale Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung des Diabetikers durch Polizei im Auftrag eines ARGE Beamten/CDU Politikers – bis heute nicht aufgeklärt
(k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
  • Von ARGE Geschäftsführerin verursachter Nierenschaden – schwere Hautverbrennungen/Hautkrebs wg. Verweigerung von Lichtschutz zwang zu Dunkelhaft (leben in einem abgedunkelten Raum) – Verweigerung von Nahrung, Diabetesbehandlung, Augenschäden – Verweigerung medizinischer Behandlungen
  • Verweigerung von Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 
  • Verweigerung von Menschenrechten Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
  • Verweigerung der UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Gesundheit f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.
  • Verweigerung von anderen Rechten, z.B. SGB I § 14 Beratungspflicht
  • Verweigerung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, z.B. ARGE Feststellung des persönlichen Bedarfs oder Sozialgericht Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html
  • Verweigerung von jeder Kommunikation um das Problem zu lösen
  • ARGE/BA haben den Bundestag belogen und die Abgeordneten akzeptierten dies
  • Landratsamt hat die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) informiert dass man keine Hilfe leistete weil man nicht zuständig war und kein Antrag vorlag – diese eindeutigen Lügen akzeptierte Regierungspräsident Würtenberger von seiner Parteifreundin Landrätin Störr-Ritter – wenn kein Antrag vorlag, wieso war dann die Mitarbeiterin des Sozialamtes bei Bruno Schillinger zu Hause? Die Lebensgefährdung wäre da vermeidbar gewesen.

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht (Hinweis nun auch mehrfach im Text, weil er offensichtlich ignoriert wird)

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Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

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Ausgangspunkt Schreibtischtäter

Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D‘ Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen. Bereits 1933 waren mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums alle jüdischen Beamten, die nicht als Frontkämpfer galten, sowie politisch missliebige Beamte ihres Amtes enthoben worden. http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtentum#Zeit_des_Nationalsozialismus

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Schreibtischtäter Definition Wikipedia:

Ein Schreibtischtäter ist jemand, der staatliche Machtstrukturen ausnutzt, um eine Straftat durch eine andere Person begehen zu lassen. Es handelt sich nicht nur um einen juristischen Begriff, sondern auch um ein Konzept der Politischen Theorie.

Der Ausdruck wird vor allem im Zusammenhang mit den am Schreibtisch geplanten Massenmorden in den Vernichtungslagern des Nationalsozialismus verwendet. Als Beispiele für Schreibtischtäter werden häufig Adolf Eichmann und Heinrich Müller, in Frankreich Maurice Papon genannt. Auch die Verantwortlichen für die Schießbefehle in der DDR gehören zu dieser Tätergruppe.

Wenn der Schreibtischtäter eine Befehlshierarchie ausnutzt, liegt nach deutschem Recht eine mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) vor. Der Schreibtischtäter besitzt als Hintermann die Tatherrschaft, auch wenn er selbst nicht Hand anlegt. Er ist also kein Anstifter, sondern er ist selbst Täter. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom „Täter hinter dem Täter“.

Wilhelmstraßen-Prozess

Der promovierte Jurist und Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Wilhelm Stuckart, der auch mit Hans Globke den Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen verfasst hatte, wurde in einem der Nachfolgeprozesse zum Nürnberger Prozess verurteilt:

„Wenn die Kommandanten der Todeslager … bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schreibtischtäter

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Einige Gesetzestexte zur Ergänzung

Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations)

Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

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Europäische Konvention der Menschenrechte – EU Charta der Menschenrechte

Artikel 2 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

Artikel 3 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

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UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) – unterzeichnet von Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Olaf Scholz und Rolf Köhler.

Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 25 Gesundheit

f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.

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Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Art. 1 (1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.

(2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er fasst die in seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Art. 2 (1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.

(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.

Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 23 (1) Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Das Land ist ein Glied der Bundesrepublik Deutschland.

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Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Sozialgesetzbuch II § 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Hier erfüllt Bruno Schillinger durch seine Hauterkrankung eindeutig Punkt 2 – vom fehlenden Geld für die Besorgungen, Fahrtkosten, usw. ganz zu schweigen. Frau Celmeta hat am 04/03/2011 gesehen, wie das verbrannte Gesicht von Bruno Schillinger ausgesehen hat. Punkt 3 ebenso, siehe April 2009

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Strafgesetzbuch §§ 223 – 231 – Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c Strafgesetzbuch) § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Strafgesetzbuch § 138 – Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1.         einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

2.         eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

3.         eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

4.         einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,

5.         eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),

6.         einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

7.         eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

8.         einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.         von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder

2.         von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,

zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Strafgesetzbuch § 25 Täterschaft.

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

§ 26 Anstiftung.

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

§ 27 Beihilfe.

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

§ 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten.

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

§ 13 Begehen durch Unterlassen.

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 14 Handeln für einen anderen.

(1) Handelt jemand

1.  als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,

2.  als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder

3.  als gesetzlicher Vertreter eines anderen,

so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.

(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten

1.  beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder

2.  ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen,

und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.

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Strafgesetzbuch § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet

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Eine Antwort to “Verfassungsfeindlichkeit I”

  1. Verfassungsfeinde? Zum Ersten « 5jahrehartz4 Blog Says:

    […] 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [weiter] Teilen Sie dies […]

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